Tierkennzeichnung mittels Mikrochip
Die Implantation des Mikrochip ist ein kleiner Eingriff, der jederzeit durchgeführt werden kann: mittels einer dicken Kanüle wird der Microchip, der kaum größer als ein Stecknadelkopf ist, im seitlichen Halsbereich unter die Haut des Hundes platziert. Mittels Scanner kann ein individueller Nummerncode, der auf dem passiven Microchip gespeichert ist, abgefragt werden. So kann das registrierte Tier jederzeit individuell identifiziert werden.
Wird ein Hund oder eine Katze herrenlos gefunden, kann der Mikrochip mit einem speziellen Lesegerät abgelesen und die Daten sehr rasch seinem Tierhalter zugeordnet werden. Die Wartezeit oder ein Aufenthalt im Tierheim entfällt somit. Der Nummerncode des Chips sowie die Daten des Tierbesitzers werden bei www.animaldata.com, der Tierkennzeichendatenbank der Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner (VÖK), registriert. Diese Datenbank steht jedermann zur Verfügung, um den Tierbesitzer eines aufgegriffenen Tieres rasch ermitteln zu können und dessen Rückführung zu erleichtern.
Das Chippen ist somit sowohl vom Tierschutz her als auch in puncto Absicherung für Sie als Tierbesitzer her eine gute Sache.
EU-Heimtierausweis
Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist seit 1. Oktober 2004 ein veterinärbehördliches Dokument und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport) vorgeschrieben.
Der Heimtierausweis ist ein europaweit einheitliches, fälschungssicheres Dokument, das eine eindeutige Kennzeichnung und Überprüfung des Tieres zulässt. Der Ausweis ist in unserer Praxis erhältlich und kann jederzeit für Ihr Tier ausgestellt werden.
Chip-Pflicht für Hunde in Österreich!
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen im Zuge einer Novelle des Tierschutzgesetzes müssen in ganz Österreich alle Hunde seit 30. Juni 2008 mittels Mikrochip gekennzeichnet und amtlich registriert werden.
Im Zuge der Registrierung in der Datenbank von Animaldata wird üblicherweise die amtliche Registrierung (bei der Bezirksverwaltungsbehörde) automatisch mitdurchgeführt. Dafür wird lediglich ein Lichtbildausweis des Hundehalters (Führerschein, Reisepass) benötigt, den Rest übernehmen wir gerne für Sie!