Equidenpass & Mikrochip
Der Equidenpass, der umgangssprachlich als Pferdepass bezeichnet wird, ist von der Europäischen Union ausnahmslos für alle Equiden (Pferde, Ponies, Esel, Maultiere und Maulesel) vorgeschrieben. Ziel ist eine eindeutige Identifikation der Pferde und Ponies, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Pferd in der EU auch Lebensmittellieferant ist.
Im Equidenpass wird eingetragen, ob das jeweilige Pferd als Schlachtequide deklariert ist oder eben als Nicht-Schlachtequide aus der Lebensmittelkette herausgenommen wird. Jedes Pferd muss einen Pferdepass besitzen, der immer am Aufenthaltsort des Tieres zu verwahren ist und bei jedem Transport mitgeführt werden muss. Ausgestellt werden die Pässe von den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen wie zum Beispiel den anerkannten Pferdezuchtverbänden oder dem Österreichischen Pferdesportverband.
Das entsprechende Antragsformular hierfür, welches vom Tierarzt auszufüllen ist, haben wir selbstverständlich lagernd und können es jederzeit in Ihrem Auftrag fachgerecht ausfüllen.
Voraussetzung für die Passausstellung ist außerdem eine aktive Kennzeichnung des Pferdes mit einem Transponder (Mikrochip). Ausgenommen hiervon sind nur Pferde mit einem Zuchtbrand eines anerkannten Zuchtverbandes.
Selbstverständlich können wir Ihr Pferd bei Bedarf auch jederzeit mittels Mikrochip kennzeichnen. Dies ist ein kleiner, harmloser Eingriff- nach entsprechender Vorbereitung (Rasur, sterile Vorbereitung der Implantationsstelle) wird dem Pferd an der linken Halsseite der Mikrochip mittels einer etwas dickeren Kanüle implantiert und kann dann jederzeit mit einem hierfür geeigneten Lesegerät zur Identifizierung abgelesen werden.